Teilnahmebedingungen
Stand: 25. Oktober 2026
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des NRW Music Contest ist RNMS Studios, Inhaber Emirhan Baran Sahin, Brockhagener Straße 183, 33649 Bielefeld. Kontakt: kontakt@nrw-music-contest.de
Partner und Unterstützer der Veranstaltung sind nicht Veranstalter und an der Auswahl der Finalistinnen und Finalisten nicht beteiligt.
§ 2 Worum es geht
Der NRW Music Contest ist ein Wettbewerb für Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler aus Nordrhein-Westfalen. Du bewirbst Dich mit einem eigenen Song. Aus allen Einsendungen wählt der Veranstalter zehn Finalistinnen und Finalisten aus, die am Samstag, 6. Februar 2027, im Bunker Ulmenwall in Bielefeld live auftreten. Eine Jury kürt an diesem Abend die Gewinnerinnen und Gewinner.
§ 3 Wer teilnehmen darf
Teilnehmen kannst Du, wenn Du
- mindestens 18 Jahre alt bist,
- Deinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hast; bei Duos und Bands reicht es, wenn mindestens eine Person der Gruppe ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat,
- einen selbst geschriebenen Song einreichst, an dem Du alle nötigen Rechte hast.
Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Du kannst Dich solo, als Duo oder als Band bewerben. Gib bei der Bewerbung an, mit wie vielen Personen Du auftreten würdest, damit wir Ablauf und Technik planen können.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury, Mitarbeitende des Veranstalters und der Partner sowie deren Angehörige.
Die Teilnahme ist kostenlos. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 4 Bewerbung
Bewerbungsschluss ist Dienstag, der 15. Dezember 2026.
Deine Bewerbung reichst Du über das Formular auf nrw-music-contest.de ein. Dazu gehören:
- Ein Link zu Deinem Song. Möglich sind zum Beispiel Spotify, SoundCloud, YouTube oder ein Freigabelink aus Drive oder Dropbox. Ist Dein Song noch nicht veröffentlicht, nutze einfach einen ungelisteten oder privaten Link. Dateianhänge nehmen wir nicht entgegen.
- Dein Instagram- oder TikTok-Profil. Wir schauen uns an, wie Du Dich präsentierst, weil zu einem Act auch seine visuelle Welt gehört. Kommst Du ins Finale, nutzen wir das Profil außerdem für die Ankündigung.
- Eine kurze Vorstellung von Dir oder Deiner Gruppe (freiwillig).
- Die Anzahl der Personen, mit denen Du auftreten würdest.
- Deine Kontaktdaten.
Der Song darf höchstens vier Minuten lang sein. Er darf bereits veröffentlicht sein. Alle Genres sind willkommen.
§ 5 Anforderungen an Deinen Song
Mit der Einreichung sicherst Du zu, dass
- der Song von Dir stammt und Du über alle erforderlichen Rechte daran verfügst,
- verwendete Samples, Beats oder Mitwirkende ordnungsgemäß lizenziert oder berechtigt sind,
- der Song keine Rechte Dritter verletzt,
- der Song keine strafbaren, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalte enthält.
Macht ein Dritter wegen Deines Songs Ansprüche gegen den Veranstalter geltend, stellst Du den Veranstalter von diesen Ansprüchen frei.
§ 6 Auswahl der Finalistinnen und Finalisten
Der Veranstalter wählt gemeinsam mit dem Auswahlteam zehn Beiträge für das Finale aus. Kriterien sind unter anderem Songwriting, Umsetzung, Eigenständigkeit und Bühnentauglichkeit.
Die Auswahl erfolgt nach freiem Ermessen und wird nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf Auswahl besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten spätestens am 21. Dezember 2026 eine Rückmeldung.
§ 7 Nutzungsrechte
Deine Rechte an Deinem Song bleiben vollständig bei Dir. Du kannst ihn weiterhin veröffentlichen, verwerten und lizenzieren, wie Du willst. Wir erwerben kein Eigentum an Deiner Musik.
Damit wir den Wettbewerb durchführen und darüber berichten können, räumst Du dem Veranstalter mit der Bewerbung ein einfaches, nicht ausschließliches und unentgeltliches Nutzungsrecht an folgenden Inhalten ein:
- Am eingereichten Song: zur Sichtung im Auswahlverfahren sowie, falls Du ins Finale kommst, zur Ankündigung und Bewerbung des NRW Music Contest, insbesondere in Ausschnitten auf der Website, in Social Media und gegenüber der Presse.
- An den von Dir angegebenen Social-Media-Inhalten: zur Ankündigung der Finalistinnen und Finalisten, etwa durch Verlinkung oder die Verwendung eines Profilbildes.
- An Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die beim Finale entstehen: zur Dokumentation der Veranstaltung und zur Bewerbung künftiger Ausgaben des NRW Music Contest.
Dieses Nutzungsrecht gilt räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet, ausschließlich für die genannten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken findet nicht statt. Eine Vergütung erfolgt nicht.
Alle Personen, die im Finale auftreten, bestätigen vor der Veranstaltung zusätzlich eine Vereinbarung zu Aufnahmen und deren Nutzung. Ohne diese Bestätigung aller auftretenden Personen ist eine Teilnahme am Finale nicht möglich.
§ 8 Das Finale
Das Finale findet am Samstag, dem 6. Februar 2027, im Bunker Ulmenwall in Bielefeld statt. Einlass ist um 19:00 Uhr, Beginn um 20:00 Uhr.
- Die Bühnenzeit beträgt sechs Minuten pro Act. Im Finale spielst Du den Song, den Du eingereicht hast. Ein anderer Song ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter möglich.
- Technik, Bühne und Ton stellt der Veranstalter. Zeiten für Soundcheck und Ablauf teilen wir rechtzeitig vorher mit.
- Am Nachmittag vor der Veranstaltung findet für alle Acts ein Soundcheck statt. Die Teilnahme daran ist verbindlich.
- Anreise und Unterbringung organisierst Du selbst.
- Erscheinst Du unentschuldigt nicht, kann ein Nachrückplatz vergeben werden.
Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der GEMA an.
§ 9 Preise
- Platz 1: 1.000 Euro Preisgeld, der Titel „NRW Music Champion 2027“ und ein Pokal
- Alle zehn Finalistinnen und Finalisten: Goodies und eine Urkunde
Sachpreise werden von Partnern gestellt. Sollte ein Sachpreis nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Preis zu stellen.
Das Preisgeld wird nach der Veranstaltung überwiesen. Eine Übertragung an Dritte oder ein Tausch gegen andere Leistungen ist nicht möglich. Für die steuerliche Behandlung Deines Gewinns bist Du selbst verantwortlich.
§ 10 Jury und Entscheidung
Die Jury besteht aus vier Personen aus Musikproduktion, Musikwirtschaft und Kulturarbeit. Sie entscheidet am Abend des Finales. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Sie wird nicht begründet, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 11 Ausschluss
Der Veranstalter kann Dich vom Wettbewerb ausschließen, wenn Du gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, falsche Angaben machst, Rechte Dritter verletzt oder den Ablauf der Veranstaltung erheblich störst. Bereits vergebene Preise können in diesem Fall zurückgefordert werden.
§ 12 Änderungen und Absage
Der Veranstalter kann den Wettbewerb ändern, verschieben oder absagen, wenn ein ordnungsgemäßer Ablauf aus Gründen nicht möglich ist, die er nicht zu vertreten hat, etwa bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Ausfall der Veranstaltungsstätte. Ansprüche entstehen daraus nicht.
§ 13 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mitgebrachte Instrumente, Technik und persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 14 Datenschutz
Wie wir Deine Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt der Rest davon unberührt.